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Altvergütung
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Bekommt man weiterhin die Vergütung von 2008, wenn man dieses Jahr ein Dach in Betrieb nimmt, und innerhalb eines halben Jahres weiterbaut? Oder zählt als Inbetriebnahme das Jahr, in dem das letzte Modul auf das Dach montiert wird?


Letzteres ist der Fall. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator. §19, Abs. 4 des EEG ab 01.01.2009: Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden ist.

Bei einem Generator handelt es sich um jede technische Einrichtung, die mechanische, chemische, thermische oder elektromagnetische Energie direkt in elektrische Energie umwandelt (EEG ab 01.01.2009, §3, Abs. 4).

 

 

 

 

 

 

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Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022