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Bekommt man
weiterhin die Vergütung von 2008, wenn man dieses Jahr ein Dach in Betrieb
nimmt, und innerhalb eines halben Jahres weiterbaut? Oder zählt als
Inbetriebnahme das Jahr, in dem das letzte Modul auf das Dach montiert wird?
Letzteres ist der Fall. Die Vergütung richtet sich nach dem
jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator. §19, Abs. 4 des EEG ab
01.01.2009: Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und
ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in
Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie innerhalb von zwölf
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden ist.
Bei einem Generator handelt es sich um jede technische Einrichtung, die
mechanische, chemische, thermische oder elektromagnetische Energie direkt in
elektrische Energie umwandelt (EEG ab 01.01.2009, §3, Abs. 4).
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