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Besteuerung von Pflanzenölen in Deutschland Reines Pflanzenöl (Rapsöl) als Kraftstoff wird nach Entlastung wie folgt besteuert (§ 50 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG) jeweils zum angegebenen Datum:
Die steuerliche Entlastung wird ausschließlich auf den Stoff Rapsöl gewährt, der die Qualitätsnorm DIN V 51605 erfüllt. Alle anderen Pflanzenöle, die als Kraftstoff Verwendung finden, sind dem vollen Steuersatz unterworfen. Biodiesel und Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff in der Landwirtschaft ist steuerfrei. Biodiesel und Pflanzenöl, die als Heizstoff verwendet werden, sind nach jetziger Rechtslage bis zum 31. Dezember 2009 steuerfrei (§ 50 Abs. 1 EnergieStG). Ab 2010 werden sie wie leichtes Heizöl nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 EnergieStG mit 6,135 Cent pro Liter besteuert.
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Impressum Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022 |