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Der Strompreis und seine Preiskomponenten

 

Energielieferung als Preiskomponente des Strompreises

 

Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung), wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie z. B.  der European Energy Exchange (EEX) bestimmt. Diese Kosten machen etwa 23 % des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge und den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten. Hinzu kommen noch 4 % des Strompreises für die Abrechnung, Ablesung sowie die technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen. Dazu zählen auch Stromzähler.

Die Großhandelspreise an der EEX bilden sich nach dem Prinzip der Merit-Order: das teuerste Kraftwerk, welches zur Deckung des Strombedarfs zugeschaltet werden muss, bestimmt den Preis für den gesamten an der EEX gehandelten Strom. Dadurch ergibt sich eine Einsatzreihenfolge der Kraftwerke. Diejenigen mit den niedrigsten Grenzkosten (Kernkraftwerke) können immer durchlaufen und die Preisdifferenz als Gewinn ausschütten. Somit führt ein Mehrbedarf nicht zum Zuschalten von Kernreaktoren, da sie ohnehin in Betrieb sind.

An der EEX wird lediglich ein Viertel des kurzfristig in Deutschland gehandelten Stroms umgeschlagen – der Preis gilt aber auch für die außerbörslichen Geschäfte als Referenz. Energieversorgungsunternehmen, industrielle Großkunden und Stadtwerke bestellen ihren voraussichtlichen Strombedarf Tage oder bis zu sechs Jahre im Voraus, um sich gegen Preissteigerungen abzusichern. Dadurch wirken sich die Entwicklungen der Großhandelspreise erst mit Verzögerungen auf die Verbraucher aus

 

 

 

 

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Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022