| |
Planung von von
Pferdemist-Anlagen
UCY ENERGY liefert
Biomasse in unterschiedlichen Formen
Im Sinne des Gesetzes ist Pferdemist, der in
einem Gewerbebetrieb anfällt, Müll (unterliegt Abfallentsorgungsgesetz).
Im Genehmigungsverfahren gelten daher die Bestimmungen wie für den Betrieb einer
Müllverbrennungsanlage.
Am Genehmigungsverfahren können je nach Bundesland mehr als 20 Ämter beteiligt
sein. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist also einzuplanen.
Für anfallende Gutachten ist u. U. mit Kosten von einigen zehntausend Euro zu
rechnen.
Anlagen > 100 kW wurden bisher als Müllverbrennungsanlage geplant und
ausgeführt.
Die Verwendung von frischen Mist (ungetrockneten) ist möglich. Dabei kommt es
bei der Verbrennung vor allem darauf an, die richtige Temperatur im Kessel zu
halten (z. B. bei Temperaturabfall im Kessel Zumischung von Hackschnitzeln).
Eine Erfahrung, die bei einer bestehenden 300 kW-Anlage gemacht wurde ist, dass
nur frischer Mist brennt, also eine mehrtägige oder mehrwöchige Lagerung des
Mistes vor der Verbrennung problematisch ist.
|