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Ich speise jede Kilowattstunde in das Netz meines örtlichen Stromversorgers ein. Bin ich dazu auch verpflichtet, wenn in Zukunft der Preis des bezogenen Haushaltsstroms die Vergütung übersteigt - oder kann ich aus der Leistung erst meinen Haushaltsstrom decken und lediglich den Überschuss zum garantierten Betrag verkaufen? Nach dem EEG besteht diese Verpflichtung nicht.
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Impressum Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022 |