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Überschuss
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Ich speise jede Kilowattstunde in das Netz meines örtlichen Stromversorgers ein. Bin ich dazu auch verpflichtet, wenn in Zukunft der Preis des bezogenen Haushaltsstroms die Vergütung übersteigt - oder kann ich aus der Leistung erst meinen Haushaltsstrom decken und lediglich den Überschuss zum garantierten Betrag verkaufen?

Nach dem EEG besteht diese Verpflichtung nicht.
Der Strom kann teilweise oder komplett vom Anlagenbetreiber genutzt werden, sofern keine andere vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde (Einspeisevertrag).

 

 

 

 

 

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Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022