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Vom-Netznahme
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Bekomme ich die Einnahmen vom Netzbetreiber ersetzt, falls dieser meine Anlage vom Netz nimmt?

Laut dem novellierten EEG dürfen die Netzbetreiber bei Netzüberlastungen ausnahmsweise und nach Aussnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistungen von Anlagen regeln. Diese Regelung gilt ab einer Anlagengröße ab 100 kW (siehe auch: Einspeisemanagement). Sollte sich somit der Netzbetreiber gezwungen sehen, die Photovoltaikanlage vom Netz zu nehmen, so bekommt der Anlagenbetreiber die resultierenden Einnahmeverluste ersetzt. Die Regulierung der Anlagenleistung durch den Netzbetreiber setzt jedoch strenge Bedingungen voraus, unter anderem muss er nachweisen, dass andere Massnahmen (insbesondere die Verstärkung des Netzes) nicht realisiert werden können.

 

 

 

 

 

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Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022