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Welche wesentlichen Änderungen entstehen durch das neue EEG?
Neben den angepassten Vergütungssätzen für eingespeisten Solarstrom hat der Gesetzgeber beschlossen, dass alle neuen Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der Bundesagentur Standort und Leistung der Photovoltaikanlage melden müssen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf die gesetzlich garantierte Vergütung. Mit Hilfe der gemeldeten Anlagen soll ein Anlagenregister für Erneuerbare Energien erstellt werden. Zudem müssen zukünftig Besitzer ab einer Anlagengröße von 100 kWp über die technische Ausrüstung für das Einspeisemangement verfügen, mit deren Hilfe sich die momentane Leistung ferngesteuert abfragen und regulieren lässt. Netzbetreiber können somit die Einspeisung aus großen Solarstromanlagen begrenzen, wenn die Stabilität des Netzes gefährdet ist.
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Impressum Datum der letzten Aktualisierung: September 20, 2022 |